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Gesellschaftsformen in Argentinien – So gelingen Ihre Geschäftstätigkeiten

Im Wesentlichen gibt es in Argentinien mehrere Gesellschaftsformen, die den in Europa bestehenden sehr ähneln. Allerdings gibt es auch Unterschiede zwischen dem argentinischen und dem deutschen Gesellschaftsrecht, besonders was die Frage der Haftung oder des Stammkapitals angeht. Vor dem Start der Geschäftstätigkeit in dem neuen Land, sollte man sich bei den jeweiligen Wirtschaftskammern oder bei darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien über alle erforderlichen Details informieren. Die meisten ausländischen Unternehmer entscheiden sich für die Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei der Namensgebung der neu gegründeten Gesellschaft ist man in Argentinien relativ frei und es kann sowohl ein spanischer als auch ein ausländischer Name gewählt werden. Aufpassen muss man jedoch bei Namenszusätzen wie „Argentina“ oder „de Argentina“, da diese besonderen Bedingungen unterliegen. Es wird empfohlen, schon vor der eigentlichen Gründung der Gesellschaft, den Namen im argentinischen Firmenregister reservieren zu lassen.

Besonderheiten des argentinischen Wirtschaftslebens

Sämtliche für die Firmengründung notwendigen Dokumente müssen beglaubigt ins Spanische übersetzt werden. Stammen die Dokumente aus Deutschland, wird auch eine Apostille auf den Dokumenten benötigt. Selbstverständlich sind beglaubigte Übersetzungen ins Spanische kein Problem für uns. Wir arbeiten mit professionellen Übersetzern zusammen, die im Land der Zielsprache leben und garantieren Ihnen so punktgenaue Übersetzungen auf höchstem Niveau. Wir beraten Sie zu Argentinien gerne telefonisch und per E-Mail.

Gute Vorbereitung ist das A und O

Für ausländische Unternehmen ist es nicht immer ganz einfach, genug Geduld für die Eigenheiten des argentinischen Marktes aufzubringen. Besonders die verschärften Zollbedingungen machen den Verbleib im Land nicht ganz einfach. Unternehmen beklagen sich, dass Waren bis zu zehn Tage am Zoll hängenbleiben, was den Handel deutlich erschwert. Neben den Zollbestimmungen machen ausländischen Firmen auch die starke Inflation und die Schattenwirtschaft in Argentinien zu schaffen. Der argentinische Peso hat in den letzten Jahren eine massive Abwertung erfahren. Dennoch zählt weiterhin die unzureichende Vorbereitung zu den häufigsten Gründen für das Scheitern einer Geschäftstätigkeit. Damit Sie vorbereitet sind und sich sicher fühlen können, unterstützen wir Sie mit professionellen Übersetzungen all Ihrer Dokumente. Ganz gleich ob Sie Verträge oder Bilanzen, Sicherheitsdatenblätter oder Gebrauchsanweisungen übersetzen lassen möchten – wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie. Senden Sie uns die Texte per E-Mail oder über das Kontaktformular zu und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot von uns zurück. Natürlich freuen wir uns auch über Ihren Anruf.

Unselbstständige Zweigniederlassung

Wem der Kompletteinstieg als neue Firma in Argentinien zu gewagt und zu kompliziert ist, kann den Markt testen, indem er zuerst in eine argentinische Gesellschaft investiert oder eine unselbstständige Zweigniederlassung aufbaut. Bei der Gründung einer unselbstständigen Zweigniederlassung wird die ausländische Hauptgesellschaft genau geprüft. Es müssen umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden, die manchmal auch jährlich erneuert werden müssen. Dies bedeutet einen beträchtlichen organisatorischen, aber auch finanziellen Aufwand, da alle Unterlagen notariell beglaubigt ins Spanische übersetzt werden müssen.

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